Allgemeinverfügung des Landkreises Sömmerda

Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

I. Die Allgemeinverfügungen vom 17. März 2020 werden aufgehoben.

II. Verbot von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen

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